Hintergrund der Kurzmeldung
Zum 24.01.2022 wurden die Förderungen für energieeffizientes Bauen im Neubau und in der Gebäudesanierung von der Bundesregierung kurzfristig gestoppt. Das hat in der Immobilien- und Bauwirtschaft wie auch bei betroffenen privaten Antragstellern zu Ablehnung und Protest geführt.
Grund für den Förderstopp waren massiv aufgetretene Neuanträge zu Anfang des Jahres, die die Fördertöpfe in kurzer Zeit aufzehrten. Neue Gelder mussten von der Bundesregierung erst neu beschlossen und bereitgestellt werden. Dies ist im Februar dieses Jahres geschehen.
Aufgrund dessen und der unlängst vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichen Meldung, können Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Bereich energieeffizienter Sanierungen nun ab 22.02.2022 wieder beantragt werden.
Was geschieht mit Altanträgen?
Sogenannte Altanträge, die bis zum 24.01.2022 gestellt wurden, werden nun auch wieder bearbeitet. Sie werden nach den bis dato gültigen Richtlinien der Förderprogramme geprüft und beschieden.
Was mit dem Zeitraum bis zum 31.01.2022, bis zu dem die Förderung für EH55 und EG55 ursprünglich per Gesetz geregelt und somit beantragt werden konnten, geschieht, ist noch nicht geklärt.
EH/EG 40 Standard weiter ausgesetzt
Die Förderung von Neubauten nach Standard Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 bleibt weiter ausgesetzt. Hier ist das BMWK noch zu keiner präsentierbaren Lösung gelangt.
EH/EG 55 Standard ausgelaufen
Die Förderung von Neubauten nach Standard Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 ist wie im Gesetz verabschiedet zum 31.01.2022 ausgelaufen. Auch hier wird nach neuen Lösungen gesucht, um die steigenden Baupreise nicht noch weiter zu befeuern.
EH/EG 55 Standard in Neuauflage?
Neubauprojekte nach Standards des geförderten oder sozialen Wohnungsbau könnten nach EH/EG 55 Standards gefördert werden. Beschlossen ist hier noch nichts.
Weiterhin gültige Förderprogramme
Die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wie Sanierungsmaßnahmen im Bestand sowie Einzelmaßnahmen sind weiterhin gültig. Anträge können nach wie vor gestellt werden.
Quelle:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/bundesfoerderung