Das Gebäude-Energie-Gesetz kommt

Das Gebäude-Energie-Gesetz GEG 2023 kommt
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Münchner Immobilien Sommer 2023 – GEGEGE… GENAU.

Das Gebäude-Energie-Gesetz kommt

Das GEG – Gebäudeenergiegesetz – hat in diesem Jahr 2023 bereits für viel Wirbel gesorgt.  Zahlreiche hitzige Debatten – sowohl in Regierungs- und Fachkreisen, wie in den privaten Haushalten – wurden geführt. 

Jetzt steht es –gehobelt, geschliffen und poliert zur Verabschiedung in den Gremien der Regierung.

Gebäude-Energie-Gesetz – 1. Version

Ursache war die erste Version des Gesetzesentwurfs, die dem Bundesrat im April dieses Jahres zur Prüfung vorgelegt wurde. 

Zu kurzfristig, zu hohe Anforderungen, nicht realistisch, in dem Zeitraum nicht umsetzbar. Mehr noch wurde Kritik laut, an einer machbaren, Version des GEG vorbei gedacht und entworfen zu haben.

Stimmen aus den Reihen der Betroffenen, die das Gesetz umsetzen und technische Lösungen liefern sollen, forderten realistische Fristen, Abstimmung innerhalb der Kommunen, sowie technische und logistische Machbarkeit.

Nicht zuletzt muss es Ziel sein, Gesetze für alle Gruppen der Bevölkerung zu schaffen, die Raum sowohl für Individual- und Übergangslösung als auch für Härtefälle bietet. 

Energieverbrauch in Deutschland

Es geht um nicht weniger als ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland, der bis 2045 in seinen Grundfesten vollständig umstrukturiert und -organisiert werden wird. Bis dahin, so das BMWI, soll Klimaneutralität erreicht sein.

Klimaneutralität – was bedeutet das?

Kurz zum Verständnis: Klimaneutralität bedeutet, ein Gleichgewicht zwischen CO2-Ausstoß aus der Verbrennung von Erdgas, Erdöl, Holz uvm. und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre wie z. B. durch Pflanzen, Wälder, Meeresalgen etc. herzustellen. 

Null Emissionen

Um Null-Emissionen (genauer gesagt Netto-Null-Emissionen) zu erreichen – das also, was an CO2 ausgestossen, wird von Pflanzen aufgenommen und gebunden, müssen alle Treibhausgas-Emissionen weltweit durch die Bindung von Kohlenstoff (z. B. durch Photosynthese) ausgeglichen werden.

 

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Gebäude-Energie-Gesetz – Erste Version, aktuelle Version 

Hatte die erste Version des GEG teils Vorgaben, die alle Betroffenen in gleichem Ausmaß erfüllen sollten, ist die aktuelle Version nach intensivem Streiten – so Wirtschaftsminister Habeck – deutlich differenzierter.

So werden jetzt differenziert berücksichtigt:

  • Neubau und Bestandsgebäude
  • Für Neubauten soll das GEG ab 2024 gelten
  • Bei Bestandsgebäude wird mit einer Reihe von Varianten auf Besonderheiten eingegangen. Dies beinhaltet auch unterschiedliche Fristen für die Umsetzung
  • Kommunen sind bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung maßgeblich beteiligt
  • Vorhandene Versorgungs-Situation und -Möglichkeiten in den Kommunen und Gemeinden werden geprüft und bei der Realisierung berücksichtigt (Verfügbarkeit der Energieträger wie Gas, Öl, Holz, Solarthermie, Fernwärme, Strom; Logistik; Netzwerke) 
  • Jede neu eingebaute Heizung ab 2024 wird mit der Auflage versehen, mindesten 65% erneuerbare Energien zu nutzen. Kombinationen verschiedener Energieträger/ Technologien sind übergangsweise möglich
  • Reparaturen an bestehenden Heizanlagen mit fossilen Energieträgern können weiterhin vorgenommen werden. Ihre Laufzeit wird auf Ende 2044 begrenzt. Danach sind ausschließlich Heizungen mit erneuerbaren Energien zugelassen
  • Nutzung von Nah- und Fernwärme im Verbund (vor allem in Ballungsgebieten/Großstädten: Förderung der Geothermie, „Fernwärmeoffensive“)
  • Härtefall-Lösungen (für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln, fehlendem Fachwissen bzw. Umsetzungsmöglichkeiten etc.)

Aktuell

  • Der neue Gesetzesentwurf wird ab dieser Woche im deutschen Bundestag aufgesetzt und beraten
  • Es wird Sicherheit geben für Verbraucher, Hersteller und Kommunen, was, wann, wie gilt
  • Energiepolitik wird langfristig vorausgeplant.

Die kommunale Wärmeplanung definiert den Einstieg in die Verpflichtung zum Gebäude-Energie-Gesetz. Mit anderen Worten, die Stadt München z. B. entscheidet aufgrund der Lage vor Ort, wann und wie das GEG umgesetzt wird.

Kommunen, Planung und Entwicklung, Handwerk, Produktionsbetriebe, können sich auf die Umsetzung des GEG einstellen

Es wird eine Gleitphase für die Einführung und Umsetzung des Gesetzes geben. 

Somit werden die Verfügbarkeit der Energieträger vor Ort, vorhandene Infrastruktur, Versorgungsnetzwerke berücksichtigt.

 Gleichzeitig werden die lokalen Ressourcen für Planung und technische Umsetzung mit der wachsenden Nachfrage abgestimmt.

Beispiel

Angenommen, bei Ihnen soll nach dem 01.01.2024 eine neue Heizung installiert werden. 

Der Einsatz von 65% erneuerbarer Energien wird dann Pflicht sein. Wie so oft in verdichteten und innerstädtischen Wohngebieten z. B. in München, sind Fernwärme oder Gasheizungen üblich. 

Eine entsprechende Infrastruktur mit Versorgungsleitungen,  Heizanlagen, Wärmetauschern usw. bestehen. 

Die neue Anlage muss die Gesetzesvorgaben ab 2024 erfüllen. Das bedeutet:

  • Ihre Gasheizungen benötigt eine Hybrid-Technologie für die Nutzung Biogas / Erdgas
  • die Versorgung mit dem entsprechenden Gasmix ist zu gewährleisten.
  • Alternativ ist eine Hybridtechnologie zur Wasserstoffnutzung denkbar. Darüber hinaus soll Ihre Heizung ab 2045 zu 100% für erneuerbare Energien tauglich sein. 

Ob Ihre Heizanlage bis dahin funktionstüchtig sein wird, lasse ich an dieser Stelle offen. Es empfiehlt sich jedenfalls heute schon, für diese Übergänge vorausschauend zu planen.

Das Gebäude Energie Gesetz soll noch vor der Sommerpause des Parlaments verabschiedet werden.

Was bedeutet das für Sie und Ihre Immobilie?

Treibhaus-Effekt und Klimaerwärmung hängen eng mit der wachsenden Konzentration von CO2 in der Atmosphäre zusammen. Dies wird vor allem durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdgas und Erdöl, aber auch Holz und Holzpellets verursacht. 

Klimaabkommen und GEG 2023

Die Bundesregierung hat in Anlehnung an die weltweit ins Leben gerufenen Klimaabkommen (insbesondere Paris 2015) das Gebäude-Energie-Gesetz auf den Weg gebraucht. 

Steigende Energiepreise

Die weltweite Verknappung von Erdgas und Erdöl hat die Preise für diese Energieträger enorm nach oben getrieben. Gleichzeitig sind sie die wichtigsten Energiequellen für die Beheizung von Gebäuden. 

Die Energiekosten sind mittlerweile der größte Posten in der Abrechnung von Nebenkosten bzw. Hausgeld Ihrer Immobilie. 

Energiekosten und Immobilienwert

Die Energiekosten spielen somit zunehmen eine wichtige Rolle bei der Bewertung Ihrer Immobilie. Je effizienter Energie im Betrieb eines Wohngebäudes genutzt wird und je weniger in der Beheizung verloren geht, desto geringer sind die Energiekosten. 

Preisunterschiede energieeffizienter Gebäude

Das macht sich zunehmend deutlich in der Bewertung Ihrer Wohnimmobilie bemerkbar. Preisunterschiede ähnlicher Gebäude mit unterschiedlicher Energie-Effizienz können Differenzen von bis zu 20% im Gesamtwert einer Immobilie verursachen. 

Gebäude-Energie-Gesetz bis 2045

Ein Grund mehr für Sie, sich über die Energieeffizienz Ihrer  ein klares Bild zu machen. Das anstehende Gebäude-Energie-Gesetz der Bundesregierung setzt Maßstäbe und gibt die Richtung bis 2045 und darüber hinaus vor. 

Richtungsweisende Gesetzgebung

Mit der geplanten Verabschiedung des GEG 2023 werden energetische Richtwerte für Gebäude festgelegt. Darüber hinaus werden eine ganze Reihe von Lösungs-Szenarien aufgezeigt. Somit wird der Weg für die praktische Umsetzung in den kommenden Jahren freigemacht.

Energieeffizienz und Immobilienwert

Sie haben es spätestens ab 2024 selbst in der Hand, Energieeffizienz und Klimaneutralität Ihrer Immobilie mitzugestalten. Spätestens im Wert der Immobilie werden Sie dies feststellen. Dabei ist es gleich, ob die Immobilie Ihr Eigentum ist, ob Sie sie erwerben oder verkaufen möchten. 

Cornelius Bierschenk

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