Das GEG 2023 kommt nach der Sommerpause

Das GEG 2023 kommt nach der Sommerpause
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Das GEG 2023 kommt nach der Sommerpause

Es wurde der Eilantrag eines Parlamentariers im Bundestag beim Bundesgerichtshof gestellt. Es handelt sich um Gesetzgebung in einem demokratischen Staat. Es wird gestritten was das Zeug hält. Gut so, nicht wahr. 

Einspruch der Opposition

Der Einspruch der Opposition im deutschen Bundestag richtet sich gegen die Verabschiedung des GEG 2023 vor der Sommerpause. Der Bundesgerichtshof hat diesem stattgegeben.

Die Begründungen des BGH

Die Begründungen des Gerichts: den Mitgliedern des Bundestages müsse ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, den Gesetzesentwurf zu prüfen und abzuwägen.

Drei Lesungen des Gesetzesentwurfs

In der deutschen Gesetzgebung ist ein bestimmtes Vorgehen strikt vorgegeben. Hierzu gehören drei Lesungen des Gesetzesentwurfs einschließlich Diskurs, Anhörungen weiterer Gremien, Nachträgen und Änderungen etc. im Bundestag.

Die erste Lesung fand nach einer Phase hitziger Debatten am 15.06.23 statt. Das ist gerade mal drei Wochen her.

Gesetztesentwurf mit Neuerungen

U. a. nach Debatten im Bundesrat lag der Entwurf mit Neuerungen am 30.06.23 vor, vor einer Woche also.

Änderungen des Gesetzesentwurfs

Vergangenen Dienstag, am 04.07.23 gab es einen Antrag mit Änderungen des Gesetzesentwurfs.

Zweite und dritte Lesung

Und für Freitag den 07.06.23 hätte das Gesetz in zweiter und dritter Lesung den Weg zur Verabschiedung gehen sollen – vor der Sommerpause.

Das Gesetz wäre nach Plänen der Bundesregierung innerhalb weniger Tag in der finalen Version verabschiedet worden.

Die Opposition fordert mit Ihrem Einspruch mindestens 14 Tage hierfür.

Sondersitzung noch im Juli

Um der Gesetzgebung den Weg zur Verabschiedung nach der Sommerpause zu ermöglichen, fordert der BGH eine Sondersitzung des Parlaments noch im Juli.

GEG-Verabschiedung

Damit stände einer Verabschiedung des GEG nach der Sommerpause und dem wichtigen ersten Geltungstag 01.01.2024 nichts im Wege.

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Gesetz mit Tragweite

Das GEG ist ein Gesetz mit beachtlicher Tragweite. Es werden entscheidende Einstellungen für die Energiepolitik in den nächsten 23 Jahren bis 2045 und darüber hinaus vorgenommen.

Davon sind alle Bewohner der Bundesrepublik – Sie und ich eingeschlossen – betroffen, über 80 Mio. – eine gigantische Zahl, die das Ausmaß dieses Gesetzes jedoch erahnen lässt. 

Betroffene Gebäude

Praktisch sind alle Gebäudetypen und Gebäude betroffen, die für den menschlichen Aufententhalt konzipiert sind oder aufgrund Ihrer Nutzung beheizt oder gekühlt werden müssen: 

 

Gewerblich genutzte Gebäude mit Aufenthaltsräumen

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Hotel- und Ferienwohngebäude
  • Gebäude, die aufgrund Ihrer Nutzung geheizt/gekühlt werden müssen, wie z. B. 
  • Landwirtschaftliche Gebäude für Tierhaltung
  • Lager- und Logistik-Gebäude 

U. v. m. 

Es besteht einerseits Dringlichkeit, die Inhalte des GEG in Gesetzesform zu bringen und die Durchführung voranzutreiben.

Eventualitäten und Sonderfälle 

Andererseits müssen aufgrund der Tragweite zahlreiche Eventualitäten (z. B. Umsetzung des Gesetzes in den Kommunen) und Sonderfälle (Härtefall Senioren uvm.) berücksichtig und die Konsequenzen bedacht werden.

Die Betroffenen

Letztlich wird es alle Bürger betreffen, ob jung oder alt, ob Mieter, Wohnungs-, Haus-Eigentümer und Häuslebauer, ob privat oder gewerblich.

Aktuell sind viele in Wartehaltung. Es wird diskutiert, engagiert, hitzig, denn alle sind betroffen.

Antworten und Lösungen

Es wird nach Antworten und Lösungen gesucht, wer ab wann von der neuen Gesetzgebung betroffen sein wird. Und folgerichtig darüber hinaus: 

  • Welche Lösungen sind möglich, welche realisierbar, wie finanzierbar?
  • In anderen Worten, welcher Energiemix steht vor Ort zur Verfügung?
  • Was steuern die Kommunen an Infrastruktur in der Umsetzung bei und ab wann?
  • Sind Ingenieure und Handwerker für die Projekte verfügbar und wie lassen sich entsprechende Maßnahmen finanzieren?

Damit sind nur wenige, aber wichtige Fragen gestellt. Viele werden kommen, wenn das Gesetz verabschiedet und somit der Startschuss gegeben ist.

Denn ab dann wird das Gebäude-Energie-Gesetz greifbar, umsetzbar, machbar.

Großartige Aussichten mit wahren Herausforderungen kommen auf uns zu.

Frei nach der Devise, gut informiert und noch besser vorbereitet sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung!

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