veröffentlicht am 24.01.2022 eine Meldung zur KfW - Förderung für energieeffiziente Gebäude
DIE MELDUNG IN SCHLAGZEILEN
Förderungen für energieeffiziente Gebäude der KfW werden mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die hohe Nachfrage seit Jahreswechsel .
Förderung und gesetzliche Standards für Neubauten müssen neu geordnet werden.
Zu unserem Beitrag zur Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom BMWK geht es HIER
ACHTUNG, DER INHALT DES NACHFOLGENDEN BEITRAGS IST AUFGRUND AKTUELLER ENTSCHEIDUNGEN DES BMWK NICHT GÜLTIG!
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Seit Anfang 2021 hat die Bundesregierung über das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) die Gesetzgebung hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden sowie die Nutzung erneuerbarer Wärme neu organisiert. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen, Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden gilt seit die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierin sind die Fördermaßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammengefasst.
Das bisher in 4 Förder- und 10 Teilprogramme gegliederte Förderungsangebot wird ab 2021 auf 3 Förderprogramme gebündelt, welche sind:
- Einzelmaßnahmen
- Wohngebäude
- Nichtwohngebäude
Die BAFA ist sein Januar 2021 für die Vergabe von Zuschüssen für Einzelmaßnahmen zuständig. Ab Juli 2021 wird die KfW mit der Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die systemische Förderung von Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden nachziehen. Anträge sind ab dann nur noch einmal für die BEG bei einem Förderinstitut zu stellen. Damit können alle bestehenden Förderprogramme auf einmal berücksichtigt werden.
Vorteile wird diese Umstrukturierung nebst Vereinfachung der Beantragung auch für die finanzielle Förderung in Verbindung mit Energieberatung und Baubegleitung bringen. Maßnahmen mit eigenem Umsetzungsfahrplan werden zusätzlich gefördert. Die professionelle Baubegleitung durch Experten erhält eine höhere Förderung.
Mit der Einführung der BEG werden die Schnittstellen zwischen geförderten Investitionen und Energieberatung sowie Baubegleitung verbessert. So wird die Umsetzung von Maßnahmen, für die ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde, zusätzlich gefördert. Weiter wird die bislang optionale Einbindung von Energieeffizienz-Experten bei Nichtwohngebäuden künftig verbindlich. Auch die Höhe der Förderung für die Baubegleitung wird angehoben.
Dabei soll der Förderstandard des KfW-Effizienzhaus 40 zukünftig auch für die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden eingeführt werden. Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energieträger wird künftig besonders gefördert werden, wenn mind. 55% der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Dafür werden Effizienzhaus-Boni in Höhe von 2,5 % Punkten im Neubau und 5 Prozentpunkten in der Sanierung eingeführt. Förderfähige Kosten werden von 120.000 € auf 150.000 € pro Wohneinheit erhöht.
Nachhaltigkeit soll in Zukunft mehr Anerkennung finden und prämiert werden. Hierfür werden sogenannte Nachhaltigkeitszertifikate vergeben, z. B. der Effizienzhaus NH-Bonus in Höhe von 2,5%-Punkte für Neubauten und 5%-Punkte für Sanierungen.
Wichtig bleibt hier zu erwähnen, dass die Einführung des BEG stufenweise bis 2023 erfolgt.
Informationsquellen bzw. weitere Info gibt es hier:
Deutsches Architektenblatt online, www.dabonline.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: www.bmwi.de
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html (kopieren Sie den Link bitte in Adresszeile Ihres Browsers)