veröffentlicht am 24.01.2022 eine Meldung zur KfW - Förderung für energieeffiziente Gebäude
DIE MELDUNG IN SCHLAGZEILEN
Förderungen für energieeffiziente Gebäude der KfW werden mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die hohe Nachfrage seit Jahreswechsel .
Förderung und gesetzliche Standards für Neubauten müssen neu geordnet werden.
Zu unserem Beitrag zur Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom BMWK geht es hier
ACHTUNG, DIESER INHALT IST AUFGRUND AKTUELLER ENTSCHEIDUNGEN DES BMWK NICHT GÜLTIG! INFORMIEREN SIE SICH HIER AUF UNSERER WEBSEITE.
Immobilienfinanzierung mittels Förderung
Der Ankauf einer Immobilie, ob gebraucht oder Neubau, ist meistens mit einer Finanzierung verbunden. Ob der Ankauf Ihrer Immobilie gefördert wird, darüber sollten Sie sich auf jeden Fall informieren. D. h. sie sollten sich im Vorfeld der Investition über Ihre Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung Ihres Vorhabens gut informieren.
Die KfW ist der größte Kreditgeber für Immobilien-Finanzierungen von privaten Personen in Deutschland. Sie bietet für Ihr Vorhaben Fördermöglichkeiten, wenn es sich mindestens um ein Effizienzhaus 55 handelt.
Förderprodukte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Folgende Förderungen kommen für Sie in Frage. Sie haben die Wahl zwischen Kredit oder Investitionszuschuss.
- Der Wohngebäude-Kredit (Nr. 261, 262 der KfW) ist für das energieeffizient Bauen und Sanieren eines Hauses oder einer Wohnung vorgesehen.
- Bis zu 150.000 € Kredit werden für ein Effizienzhaus oder eine effiziente Wohnung für Sanierungs-, Neubau- und Kaufkosten gezahlt.
- Bis zu 60.000 € Kredit gibt es für Einzelmaßnahmen in einer Wohneinheit
- Den Wohngebäude – Zuschuss (Zuschuss Nr. 461 der KfW) gibt es als Tilgungszuschuss. Zwischen 15 % und 50 % der Kosten werden bezuschusst. Je besser die Effizienzstufe Ihrer Maßnahme, desto weniger müssen Sie effektiv zurückzahlen.
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
- Sanierungszuschuss bis zu 75.000 € je Wohneinheit
- Bauzuschuss bis zu 37.500 € je Wohneinheit
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Was bedeuten Zuschüsse?
Zuschüsse sind Gelder vom Staat, die Sie für Ihr Wohnungs- oder Hausprojekt erhalten. Damit wird Ihr Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz gefördert. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe dessen bemisst sich an der Effizienz der Maßnahmen d. h. ob Sie ein Gebäude oder eine Wohnung damit in eine höhere Effizienzstufe bringen.
Bezuschussung nach Effizienzhaus-Stufen
Das Erreichen konkreter Kriterien, z. B. der Stufen Effizienzhaus 40, Effizienzhaus 40Plus oder Effizienzhaus 55 können mit entsprechenden Beträgen bezuschusst werden. Die Einsparung von mindestens 55% der Energiekosten mittels Einbau einer Erneuerbare-Energien-Heizung, kann ebenfalls gefördert werden. Denn Sie führt zu einer höheren Einstufung eines Gebäudes oder einer Wohnung in die Erneuerbare-EnergienKlassen für Wohngebäude.
Baubegleitung wird bezuschußt
Auch die Baubegleitung durch Fachleute für effizientes energetisches Bauen kann bezuschusst werden, ebenso wie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsklasse von effizient errichteten Neubauten.
Überblick behalten
Wichtig bleibt bei der Vielzahl an Möglichkeiten und der Komplexität des Themas, den Überblick zu gewinnen und zu erhalten. Hierfür empfiehlt es sich, Energie-Fachberater hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür werden ebenfalls zu 50% bezuschusst und rentieren sich so oder so.
Vollständig beantragen und nachweisen
Denn am Schluß zählt, dass alle wichtigen Anträge eingereicht und alle relevanten Maßnahmen ausgeführt werden. Nur wenn dies auch nachgewiesen wird, fließen teils beachtliche Fördergelder auch in voller Höhe.
Mehr zu diesen und zahlreichen weiteren Maßnahmen und Fördermöglichkeiten finden sie auf der Webseite der KfW www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen
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