Jetzt Energiekosten senken, und das geht wie? Mit dieser Frage habe ich mich zu meiner aktuellen Recherche aufgemacht.
Eine kurzes Statement vorweg: ja, es geht und zwar mit Förderungen für Photovoltaik auf Ihrem Eigenheim durch den Bund z. B.
Aussagen der Bundesregierung
- Erneuerbare Energien sollen weiter und stärker gefördert werden.
- Bis 2030 wird sich nach Plänen der Bundesregierung die Stromenergieproduktion durch erneuerbare Energieträger in Deutschland verdoppeln.
- Über 80% des Strombedarfs werden dann auf diesem Weg erzeugt.
Gesetztesentwurf des BMWK
Das Bundeskabinett hat den Plan des Wirtschafts- und Klimaministeriums bereits beschlossen. Jetzt muss der Gesetzesentwurf noch im Bundestag diskutiert und entschieden werden.
Eigentümer:innen und Mieter:innen sind hier am Einbehalt eines Teils der erzeugten Energie interessiert. Das Gesetz sieht für diese Fälle noch keine attraktive Lösung vor.
In seiner ersten Fassung soll das Gesetz im Besonderen die sogenannten „Volleinspeiser“ bei den Photovoltaikanlagen fördern. Das sind die Erzeuger:innen, die die gesamt produzierte Strommenge ins Netz einspeisen.
Vorteile für die Eigentümer:innen
- Zunächst sind vor allem Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser betroffen.
- Eigentümer:innen dieser Immobilien können am schnellsten auf die neue Gesetzgebung reagieren und Handlungsschritte konkret in die Wege leiten.
- Jene, die einen Teil für den eigenen Verbrauch behalten, sollen zunächst weniger Fördergelder erhalten.
- Darüber hinaus steht noch eine sinnvolle Lösung für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen aus.
- Wie die Förderungen im Einzelnen aussehen, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen.
- Nach aktuellen Aussagen aus dem Ministerium soll das Gesetz bis Juli 2022 beschlossen sein.
Die Gunst der Stunde nutzen
Für alle Eigentümer:innen von Wohn- und auch Gewerbeimmobilien, die Ihre Investition in Photovoltaik bisher ausgesetzt oder zurückgestellt haben, wird es jetzt spannend.
- Einerseits kündigt sich derzeit keine Entspannung in der Versorgung mit konventionellen Energien wie Erdgas, Erdöl und Kohle an.
- Die internationale politische wie wirtschaftliche Lage und die Kriegssituation in der Ukraine lassen hier auf absehbare Zeit keinen Platz Spekulationen.
- Andererseits gibt es auch hinsichtlich der hohen Inflationsrate keine Aussicht auf Verbesserung, weder für die Wirtschaft, die Verwaltung noch für die Verbraucher:innen.
Wer die steigenden Energiekosten nicht weiter tatenlos hinnehmen kann und möchten wird an dieser Stelle Handlungsbedarf sehen.
Eine Abkoppelung der Energieversorgung in der Bundesrepublik von fossilen Energieträgern (Erdgas, Erdöl, Kohle) ist laut Aussage des Ministers unumgänglich.
Die Verabschiedung des Gesetzes und insbesondere die Fördermaßnahmen von Photovoltaikanlagen sind ein Aufruf an die Immobilieneigentümer:innen, jetzt tätig zu werden.
Fördertöpfe der Bundesregierung
- Die Fördertöpfe für erneuerbare Energien – sinnvoll und gezielt eingesetzt – sind erschöpflich, mit anderen Worten begrenzt.
- Das haben wir bereits in den ersten Monaten dieses Jahre bei den Fördergeldern für Effizienzhaus und Effizienzgebäude gesehen.
- Der letzte von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Fördertopf vom 21. April 2022 war innerhalb eines Tages vollständig aufgebraucht.
Die EEG-Umlage, die der Förderung der Erzeugung von Ökostrom dient, wird laut Beschluss der Regierung ab Juli 2022 abgesetzt. Damit werden die Verbraucher von den seit 2021 massiv gestiegenen Energiepreisen entlastet.
Quellen:
Haufe-Verlag: https://haufe.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.bmwk.de/gesetzesentwurf-ausbau-erneuerbarer-Energien
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