KfW-Förderstopp für klimafreundliches Bauen relativiert

Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz relativiert KfW Förderstopp
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Wichtige Neuigkeiten aus dem BMWK
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Förderstopp
vom 24.01.2022 relativiert
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Neuigkeiten aus dem BMWK zum KfW-Förderstopp für klimafreundliches Bauen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – geführt von Robert Habeck (Grüne) – hat den Stopp von KfW-Förderungen für klimafreundliches Bauen und Sanieren vom relativiert.

Soll heißen, alle Förderanträge, die bis zum eingegangen sind, werden nach den bisherigen Förderkriterien genehmigt, wenn Sie den Förderbedingungen voll und ganz entsprechen.

Das betrifft folgende Baumaßnahmen bzw. Projekte:

  • Energetische Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden
  • Neubauten nach dem Effizienzhausstandard EH40
  • Neubauten nach dem Effizienzhausstandard EH55

Grund für den ursprünglichen Förderstopp vom war eine enorm hoher Eingang an Förderanträgen im Januar 2022, der den Fördertopf binnen kurzem aufbrauchen würde.

Die Förderung von Neubauten nach dem Effizienzhausstandard EH55 wäre sowieso zum ausgelaufen.

Nun ist die Frage, wie es mit Fördermaßnahmen für klimafreundliche Neubauten und energetische Sanierung weiter geht.

Aus dem Bundesministerium ist laut einer Nachricht der Süddeutschen Zeitung zu vernehmen, dass an Fördermaßnahmen weiterführende Bedingungen und höhere Anforderungen geknüpft werden sollen.

So werden Möglichkeiten diskutiert, den EH55 Standard in einer geänderten Form fortzuführen, da es andernfalls zu hohen Preissteigerungen beim Wohnungsbau kommen würde.

  • Förderungen im Wohnungsbau soll es hier auch geben, wenn Unternehmen Sozialwohnungen bzw. preisgünstigen Mietwohnungsbau nach diesem Standard realisieren
  • Förderungen von Neubauten nach dem Effizienzhausstandard EH40 sollen ebenfalls an höhere oder erweiterte Bedingungen gebunden werden.
  • Die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden sollen fortgeführt werden, sobald hierfür wieder weitere Mittel seitens der Bundesregierung bereitgestellt werden können.

Wichtiger Hinweis!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  – BAFA – hat BEG-Förderprogramme aufgelegt, die von den aktuellen Förderstopps nicht betroffen sind:

  • BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • BEG WG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden
  • BEG NWG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden

Sie bestehen unverändert weiter.

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