veröffentlicht am 24.01.2022 eine Meldung zur KfW - Förderung für energieeffiziente Gebäude
Förderungen für energieeffiziente Gebäude der KfW werden mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die hohe Nachfrage seit Jahreswechsel .
Förderung und gesetzliche Standards für Neubauten müssen neu geordnet werden.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie in nachfolgender Textmitteilung!
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre.
Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen.
Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.
Die Meldung des BMWK im Einzelnen
Aus für Neubau-Förderung EH55
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre.
Förderung für Sanierungen
Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Zukunft für EH40 Förderung
Über die Zukunft der Neubauförderung für Effizienzhaus40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden.
Offene Anträge für EH55 und EH40
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen Effizienzhaus-Standard55-/-40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus.
Darlehensprogramm für alle Antragsteller
Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.
BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen nicht betroffen
Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).
EH55 wird Mindeststandard
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss.
Genauso wichtig ist es den drei zuständigen Bundesministerien für
- Wirtschaft und Klimaschutz
- Wohnen, Stadtentwicklung
- Bauwesen sowie der Finanzen,
möglichst schnell die Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen.
Maßnahmen und Anträge im Detail
Ab dem 24. Januar 2022 können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.
Dies gilt für alle drei KfW-Programmbereiche:
- Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55),
- Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40),
- Energetische Sanierungen
Die BEG-Förderprogramme der BAFA laufen unverändert weiter.
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.
Umgang mit nicht beschiedenen Anträgen
Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.