Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der aktuell gültige Energieausweis für Wohngebäude Seite 3

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann von autorisierten Firmen oder Energieberatern erstellt werden. Diese haben mindestens ein Zertifikat erworben – durch Schulung, Ausbildung u. ä. – um einen Energieausweis ausstellen zu dürfen. Es besteht auch die Möglichkeit, bei Anbietern im Internet fündig zu werden. Diese müssen ebenfalls die nötige Schulung bzw. Ausbildung nebst Zertifikat haben. Schauen Sie genau hin, wer die Anbieter sind. Nur so bekommen sie einen aktuell gültigen Energieausweis.

Grundlage

Als Grundlage zur Erstellung dieses Energieausweises gelten der nachweisliche Energieverbrauch einer bestimmten Immobilie – laut Energieversorger-Abrechnung – für die letzten 36 Monate. Dieser Zeitraum muss durchgehend nachgewiesen werden. Es dürfen also keine Zeiträume innerhalb der 36 Monate im Nachweis bzw. der Abrechnung fehlen.

Darüber hinaus:

  • Leerstehende Wohneinheiten bzw. Häuser werden weiniger beheizt. Das würde den durchschnittlichen Energieverbrauch falsch darstellen.
  • Bei Leerstand bis durchschnittlich 30% in 3 Jahren ist dieser Ausweis anzuwenden. Geht der Leerstand darüber hinaus, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verwendet

Eckdaten des verbrauchsorientierten Energieausweis:

  • Wird für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die laut Wärmeschutz-Verordnung 1977 oder danach errichtet wurden, eingesetzt
  • Gilt für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten unabhängig vom Baujahr
  • Kommt für Wohngebäude gleich welchen Baujahrs, die der Wärmeschutzverordnung 1977 seit Errichtung oder durch nachträgliche Sanierung entsprechen, zum Einsatz
  • berücksichtigt den tatsächlichen Wärmeenergieverbrauch der letzten 3 Jahre (lückenloser Nachweis über 36 Monate ist nötig)
  • bildet NICHT die Heizgewohnheiten (durchschnittliche Raumtemperatur) oder die Nutzungsperioden eines Hauses/Wohnung ab (z. B. Leerstand)
  • Kommt generell bei Gewerbeimmobilien zum Einsatz
  • Bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohnen/Gewerbe wird getrennt berechnet
  • wird von Energiesachverständigen, Fachingenieuren, Architekten angeboten
  • Kosten: ca. 50 bis 100 € für ein Einfamilienhaus (Billiganbieter im Internet genau prüfen!)
  • Gültigkeitsdauer: ab Erstellungsdatum 10 Jahre
  • Achten Sie darauf, der Ausweis muss zum Besichtigungstermin gültig sein!

Auf Grundlage dieser Angaben wird ein Gebäude einem bestimmten Energiewert und somit einer entsprechenden Energieeffizienzklasse zugeordnet.

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Der Energieausweis enthält folgende Informationen:

  • Baujahr der Immobilie
  • Effizienzklasse der Immobilie
  • Energieträger für die Heizung im Gebäude
  • Energieverbrauchswert
  • Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) stellt den energetischen Aufwand dar, die Wärmeenergie einem Gebäude zur Verfügung zu stellen. Gebäude, die mit erneuerbaren Energieträgern versorgt werden, liegen hier deutlich besser, als konventionelle wie Öl oder Gas
  • CO2-Emmissionen, die durch den Primärenergieverbrauch in einem Gebäude entstehen (seit Pflicht)

Zahlreiche weitere Angaben sind für die Erstellung des Ausweises erforderlich. Wir stellen diese hier jedoch nicht gesondert auf.

Weiter Hilfe hierzu erhalten Sie mit den weiter unten aufgeführten Links zu weiterführenden Informationen.

Käufer und Mieter erhalten so eine wichtige Informationsquelle über den energetischen Zustand eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer Nutzungseinheit.

Sie erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, Vergleiche zu ziehen und die zukünftigen Wärmeenergiekosten besser einzuschätzen.

Besonderheit bei Wohnanlagen und Dachwohnungen (WEG)

Der Energieausweis wird immer für ganze Gebäudeeinheiten wie Ein- oder Mehrfamilienhäuser erstellt.

Wohnanlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Einheiten haben immer Wohnungen mit unterschiedlicher Ausrichtung nach Himmelsrichtung oder Anteil an der Gebäude-Außenwand.  Sie können daraus keine Aussage über den Wärmeenergie-Verbrauch einzelner Wohneinheiten ablesen.

Besonders auffallend ist dies bei Dachgeschosswohnungen. Diese haben ein ungünstigeres Raumvolumen im Verhältnis zur Gebäudeaußenhülle – vereinfacht gesagt mehr Außenwand und Dachfläche im Verhältnis zur Wohnfläche. Im Durchschnitt liegt der Wärmeenergieverbrauch hier höher als in einer Etagenwohnung.

Das ist ähnlich wie mit kleinen Kindern. Die haben auch ein ungünstigeres Körpervolumen zur Außenhaut Verhältnis. U. a. deswegen müssen sie mehr warme Kleidung im Winter anziehen.

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Anmerkung

Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt eine Orientierung über den durchschnittlichen Energieverbrauch (Heizung und Warmwasser) einer Immobilie.

Der Zeitraum dafür sind die lückenlos nachgewiesenen 36 Monate laut Abrechnung des Energieversorgers.

  • Ausgegangen wird nicht von durchschnittlichen Wohnraumtemperaturen
  • Ausgegangen wird nicht von einer durchschnittlichen Anzahl von Bewohnern
  • Leerstand bis durchschnittlich 30% in 3 Jahren ist zulässig

Empfehlung

Auch dieser Ausweis ist kein universell gültiges Instrument. Prüfen Sie den Energieausweis genau. Legen Sie Ihn ggf. einem Experten vor.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Infos, die wir Ihnen empfehlen können, erhalten Sie in nachfolgenden Links:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/rechtsprechung-energieausweis-und-maklerpflichten

sowie in unseren gesonderten Blog-Beiträgen:

Beispiel:

Nachfolgenden haben wir für Sie auszugsweise Seite 3 eines aktuell geltenden, verbrauchsorientierten Energieausweises dargestellt.

Der aktuell gültige Energieausweis für Wohngebäude Seite 3

Den vollständigen verbrauchsorientierten Energieausweis finden Sie in unserem Blog unter einem gesonderten Beitrag

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