Der bedarfsorientierte Energieausweis

Der aktuell gültige Energieausweis für Wohngebäude Seite 2

Der bedarfsorientierter Energieausweis

Für den bedarfsorientierten Energieausweis ist Wissen und Erfahrung von zugelassenen bzw. autorisierten Fachleuten oder Energieberatern nötig. Diese erstellt anhand von Objektunterlagen wie Bauplänen, Baubeschreibungen, Wandstärken, verwendete Baumaterialien, vorgenommener Gebäudedämmung den sogenannten bedarfsorientierten Energieausweis.

Grundlage

Dabei wird der zu erwartende Energiebedarf z. B. auf Grundlage von Objektgröße, Außenwände, Dachfläche, Baumaterialien, Bauweise, eingesetzter Energieerzeugung (Heizung) etc. berechnet. Für diesen Ausweis müssen sich Energieberater vor Ort vom Objekt, der Lage und dem Zustand der Immobilie informieren.

Darüber hinaus:

  • Ausgegangen wird von durchschnittlichen Wohnraumtemperaturen
  • Bei Leerstand über durchschnittlich 30% in 3 Jahren ist dieser Ausweis anzuwenden

Eckdaten des bedarfsorientierten Energieausweis:

  • Wird für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und über keine nachträgliche Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977 verfügen, verwendet
  • berücksichtigt den rechnerisch ermittelten Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes
  • kommt bei Neubauten zum Einsatz
  • wird von Energiesachverständigen, Fachingenieuren, Architekten und auch im Internet angeboten
  • ist deutlich teurer als der verbrauchsorientierte Energieausweis
  • Kosten: ca. 300 € – 500 € für ein Einfamilienhaus
    • (Billiganbieter im Internet sollten Sie genau prüfen!)
  • Tipp: In Wohnanlagen (WEG) liegt i. d. R. der Hausverwaltung ein Energieausweis vor
  • Gültigkeitsdauer: ab Erstellungsdatum 10 Jahre

(Achten Sie darauf, der Ausweis muss zum Besichtigungstermin gültig sein!)

Auf Grundlage dieser Angaben wird ein Gebäude einem bestimmten Energiewert und somit einer entsprechenden Energieeffizienzklasse zugeordnet.

Der bedarfsorientierte Energieausweis enthält folgende Informationen:

  • Baujahr der Immobilie
  • Effizienzklasse der Immobilie
  • Energieträger für die Heizung im Gebäude
  • Endenergiebedarf
  • Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) stellt den energetischen Aufwand dar, die Wärmeenergie einem Gebäude zur Verfügung zu stellen. Gebäude, die mit erneuerbaren Energieträgern versorgt werden, liegen hier deutlich besser, als konventionelle wie Öl oder Gas
  • CO2-Emmissionen, die durch den Primärenergieverbrauch in einem Gebäude entstehen (seit Pflicht)

HIER KÖNNEN SIE MIR IHRE FRAGEN STELLEN
Haben Sie weitere Fragen, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir. Klicken Sie jetzt!
KONTAKT

Der bedarfsorientierte Energieausweis enthält folgende Informationen:

  • Baujahr der Immobilie
  • Effizienzklasse der Immobilie
  • Energieträger für die Heizung im Gebäude
  • Endenergiebedarf
  • Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) stellt den energetischen Aufwand dar, die Wärmeenergie einem Gebäude zur Verfügung zu stellen. Gebäude, die mit erneuerbaren Energieträgern versorgt werden, liegen hier deutlich besser, als konventionelle wie Öl oder Gas
  • CO2-Emmissionen, die durch den Primärenergieverbrauch in einem Gebäude entstehen (seit Pflicht)

Darüber hinaus sind zusätzliche Angaben für die Erstellung des Ausweises erforderlich. Wir stellen diese hier jedoch nicht gesondert auf. Hilfe hierzu erhalten Sie mit den unten aufgeführten Links zu weiterführenden Informationen.

Käufer und Mieter erhalten so eine wichtige Informationsquelle über den energetischen Zustand eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer Nutzungseinheit. Sie erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, Vergleiche zu ziehen und die zukünftigen Wärmeenergiekosten besser einzuschätzen.

Besonderheit bei Wohnanlagen und Dachwohnungen (WEG)

Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser

Der Energieausweis wird immer für ganze Gebäudeeinheiten wie Ein- oder Mehrfamilienhäuser erstellt. Wohnanlagen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Einheiten haben immer Wohnungen mit unterschiedlicher Ausrichtung nach Himmelsrichtung oder Anteil an der Gebäude-Außenwand.  Sie können daraus keine Aussage über den Wärmeenergie-Verbrauch einzelner Wohneinheiten ablesen.

Dachwohnungen

Besonders auffallend ist dies bei Dachgeschosswohnungen. Diese haben ein ungünstigeres Raumvolumen im Verhältnis zur Gebäudeaußenhülle – vereinfacht gesagt mehr Außenwand und Dachfläche im Verhältnis zur Wohnfläche. Im Durchschnitt liegt der Wärmeenergieverbrauch hier höher als in einer Etagenwohnung. Das ist ähnlich wie mit kleinen Kindern. Die haben auch ein ungünstigeres Körpervolumen zur Außenhaut Verhältnis. U. a. deswegen müssen sie mehr warme Kleidung im Winter anziehen.

WIE KANN ICH IHNEN BEHILFLICH WERDEN?

Senden Sie mir per `Klick´ eine Nachricht.
Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen.
Klicken Sie hier!
KONTAKT

Anmerkung

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt eine Orientierung über den energetischen Zustand und den berechneten, möglichen Energieverbrauch einer Immobilie. Dabei wird von durchschnittlichen Wohnraumtemperaturen ausgegangen. Auch der bedarfsorientierte Energieausweis ist kein universell gültiges Instrument. Prüfen Sie den Energieausweis genau. Legen Sie Ihn ggf. einem Experten vor.

Empfehlung

Prüfen Sie den Energieausweis genau. Legen Sie Ihn ggf. einem Experten vor.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Infos, die wir Ihnen empfehlen können, erhalten Sie in nachfolgenden Links:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/rechtsprechung-energieausweis-und-maklerpflichten

sowie in unseren gesonderten Blog-Beiträgen

Beispiel:

Nachfolgenden haben wir für Sie Seite 2 eines aktuell geltenden, bedarfsorientierten Energieausweises dargestellt.

Der aktuell gültige Energieausweis für Wohngebäude Seite 2

Den vollständigen verbrauchsorientierten Energieausweis finden Sie in unserem Blog unter einem gesonderten Beitrag

WAS MÖCHTEN SIE ALS NÄCHSTES TUN?

Senden Sie mir Ihre Nachricht.
Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen.
Klicken Sie hier!
KONTAKT

Weitere Beiträge

Der schnellste Weg zu uns