Historie
Seit dem Jahr 2000 besteht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland. Daraus folgende leitete sich erstmalig in 2002 aus der Wärmeschutzverordnung und der Heizanlagenverordnung die Energieeinsparverordnung (ENEV) ab. Diese gilt bis 2020 als Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung Energie- und Klimapolitischer Ziele. Sie gibt Bauherren und Immobilieneigentümern bautechnische Standardanforderungen an den Betriebsenergiebedarf von Wohngebäuden vor. Die EEG wurde 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt.
Einführung des Energieausweises
Mit dieser Rechtsvorgabe einher geht die Einführung des Energieausweises sowohl für Wohn- wie auch nicht Wohngebäude, die dem Aufenthalt von Menschen dienen. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand bzw. Standard eines Gebäudes. Dabei wird – vereinfacht gesagt – das Gebäudevolumen in Verhältnis zur Gebäudehülle gesetzt. Beim Verbrauchsausweis wird dann der tatsächliche Verbrauch an Heizenergie der letzten drei Jahre berücksichtig. Beim Bedarfsausweis wird stattdessen der Heizenergie-bedarf des Gebäudes aufgrund der Dämmwerte verwendeter Baumaterialien mit eingerechnet. Darüber hinaus spielen verwendete Fenster, Türen, Dach, Heizungstyp, Energieträger (Öl, Gas, Holz, Wärmepumpe etc.) usw. entsprechend einer Rolle.
Energieausweis-Varianten
Der Energieausweis ist in den beiden genannten Varianten verfügbar, dem verbrauchsorientieren und dem bedarfsorientierten Ausweis. Sie werden für Gebäude unterschiedlicher energetischer Ausstattung im Verkauf und der Vermietung von Gebäuden mittlerweile standardisiert vom Gesetzgeber vorgegeben und von Käufern und Mietern gefordert. Welcher Ausweis gefordert wird, richtet sich nach Art, Größe, Baujahr und energetischer Qualität/Standard eines Gebäudes.
Für Immobilienangebot und -anzeigen muss der Energieausweis spätestens zur Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden!
Folgende Varianten gelten:
Verbrauchsorientierter Ausweis
- wird für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die laut Wärmeschutzverordnung 1977 oder danach errichtet wurden, genutz
- für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten unabhängig vom Baujahr
- bei Wohngebäude gleich welchen Baujahrs, die der Wärmeschutzverordnung 1977 seit Errichtung oder durch nachträgliche Sanierung entsprechen
- berücksichtigt den tatsächlichen Wärmeenergieverbrauch der letzten 3 Jahre
- bildet NICHT die Heizgewohnheiten (durchschnittliche Raumtemperatur) oder die Nutzungsperioden eines Hauses/Wohnung ab (z. B. Leerstand)
- Kommt generell bei Gewerbeimmobilien zum Einsatz
- Bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohnen / Gewerbe wird getrennt berechnet
- wird von Energiesachverständigen, Fachingenieuren, Architekten angeboten
- deutlich günstiger als der bedarfsorientierte Energieausweis
- Kosten: ca. 50 bis 100 € für ein Einfamilienhaus
- Billiganbieter im Internet genau prüfen!
- Gültigkeitsdauer: ab Erstellungsdatum 10 Jahre
Bedarfsorientierter Energieausweis
- Für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden und über keine nachträgliche Sanierung nach Wärmeschutzverordnung 1977 verfügen
- berücksichtigt den rechnerisch ermittelten Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes
- Für Neubauten
- wird von Energiesachverständigen, Fachingenieuren, Architekten und auch im Internet angeboten
- deutlich teurer als der verbrauchsorientierte Energieausweis
- Kosten: ca. 300 € – 500 € für ein Einfamilienhaus
- Billiganbieter im Internet genau prüfen!
- Tipp: In Wohnanlagen (WEG) liegt i. d. R. der Hausverwaltung ein Energieausweis vor
- Gültigkeitsdauer: ab Erstellungsdatum 10 Jahre
Auf Grundlage dieser Angaben wird ein Gebäude einem bestimmten Energiewert und somit einer entsprechenden Energieeffizienzklasse zugeordnet.
Der Energieausweis enthält folgende Informationen
- Baujahr der Immobilie
- Effizienzklasse der Immobilie
- Energieträger für die Heizung im Gebäude
- Endenergiebedarf oder Energieverbrauchswert
- Primärenergiekennwert (PE-Kennwert) stellt den energetischen Aufwand dar, die Wärmeenergie einem Gebäude zur Verfügung zu stellen. Gebäude, die mit erneuerbaren Energieträgern versorgt werden, liegen hier deutlich besser, als konventionelle wie Öl oder Gas
- CO2-Emmissionen, die durch den Primärenergieverbrauch in einem Gebäude entstehen (seit Pflicht)
Der Nutzen eines Energieausweises
Käufer und Mieter erhalten so eine wichtige Informationsquelle über den energetischen Zustand eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer Nutzungseinheit. Sie erhalten auf diese Weise die Möglichkeit, Vergleiche zu ziehen und die zukünftigen Wärmeenergiekosten besser einzuschätzen.
Da der Energieausweis immer für ganze Gebäudeeinheiten erstellt wird, lässt sich daraus keine Aussage über den Wärmeenergieverbrauche einzelner Einheiten ablesen. Das gilt insbesondere für Dachgeschosswohnungen. Dies haben ein ungünstigeres Raumvolumen zu Gebäudeaußenhülle-Verhältnis. Im Durchschnitt liegt der Wärmeenergieverbrauch höher als in einer Etagenwohnung.
Empfehlung
Der Energieausweis gibt eine Orientierung über den energetischen Zustand und bisherigen Energieverbrauch durch die jeweiligen Bewohner. Er ist kein universell gültiges Messinstrument. Prüfen Sie den Energieausweis genau. Legen Sie Ihn ggf. einem Experten vor.
Beispiele
Seite 2 eines Energieausweis-Formulars: Berechneter Energiebedarf
Beispiel:
Seite 3 eines Energieausweis-Formulars: Erfasster Energieverbrauch