Abgabefrist für die Grundsteuererklärung 2022

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Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung 2022 liegt zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober 2022. Sie kann online oder per Post beim Finanzamt eingereicht werden.

Sind Sie Eigentümer:in eines Grundstücks oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs in Deutschland?

Die Frage ist einfach zu beantworten, alle Eigentümer:innen eines Einfamilien-, Doppel-, oder Reihenhauses, wie auch Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage gehören dazu.

Und es zählen alle Bürger:innen, die eine Eigentumswohnung in ihrem Eigentum haben, dazu. Denn zu einer Eigentumswohnung zählt immer auch ein Bruchteil an Eigentum am zugehörigen Grundstück.

Alle diese Immobilieneigentümer:innen sind laut Grundsteuerreform vom Gesetzgeber zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet.

In diesem Fall ist es an der Zeit, sich dem Thema zu widmen. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung 2022 liegt zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022. Innerhalb dieses Zeitraums ist die sogenannte „zweite Steuererklärung“ abzugeben.

Welche Form die Erklärung hat, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Sie können diese online per ELSTER oder per Formular und Ausdruck auf Papier beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Ganz wichtig zu wissen ist, es gibt keine gesonderte Aufforderung an die einzelnen Immobilieneigentümer:innen zur Abgabe der Grundsteuererklärung  – weder seitens einer Regierungsbehörde noch vom zuständige Finanzamt.

Da die Abgabe der Grundsteuererklärung in der gesamten Bundesrepublik innerhalb dieses kurzen Zeitfensters erfolgt, ist mit hohem Andrang und Wartezeiten bei den zuständigen Stellen und Behörden zu rechnen.

Darum gebe ich Ihnen die folgenden Empfehlungen mit auf den Weg:

  • Möchten Sie die Grundsteuererklärung online abgeben, sorgen Sie für einen funktionsfähiges Konto bei ELSTER. Die Beantragung eines neuen Kontos kann ein paar Tage dauern, bis es freigeschaltet ist.
  • Geben Sie Ihre Erklärung in Form eines ausgedruckten Formulars ab, besorgen Sie sich zeitnah die erforderlichen Formularvorlagen.
  • Haben Sie offene Fragen, wenden Sie sich an Ihre:n Steuerberater:in.

Für erste Fragen und weitere Orientierung finden Sie auf nachfolgend genannten Webseiten Erläuterungen und Erklärungen.

Der Link für alle Bundesländer führt zu einer Webseite, in der alle Bundesländer jeweils mit einem weiterführenden Link aufgelistet sind. Das hat den Grund, dass die Bundesländer jeweils für sich entscheiden können, wie sie die Grundsteuerreform umsetzen.

Da ich in München lebe und arbeite, gebe ich für Bayern einen gesonderten Link an.

Für Bayern: https://www.grundsteuer.bayern.de/

Bundesweit: https://grundsteuerreform.de/

Finanzamt online: https://elster.de/

Bleibt mir an dieser Stelle noch viel Erfolg und die nötige Gelassenheit zu wünschen.

Beste Grüße aus München

Cornelius Bierschenk, COBICODE

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