Grundsteuererklärung 2022 ist obligatorisch

Finanzamt: Die Grundsteuererklärung 2022 kommt
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*** Wichtige Meldung zur Grundsteuerreform ***
Das Bayerische Finanzministerium setzt erste Schritte in der Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzes in 2022 um. Beachten Sie nachfolgenden Beitrag und die genannten Termine!
WICHTIG

Die Grundsteuererklärung wird 2022 im Zuge der Grundsteuerreform für alle Eigentümer:innen von Grundstücken in Deutschland zur Pflicht. Der Zeitraum für die Abgabe gilt ab 01.07.2022 und endet am 31.10.2022.

Vorbemerkung

Im Jahr 2019 hat der Gesetzgeber das neue Bundesgesetz zur Grundsteuer beschlossen. Durch die sogenannte Länder-öffnungsklausel kann jedes Bundesland frei entscheiden, ob es das Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell umsetzt.

Sieben Bundesländer– Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Hessen, Sachsen, Niedersachsen, Hamburg – werden eigene Grundsteuergesetze erlassen. Die Berechnung der Grundsteuer kann sich deshalb von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Der Bayerische Landtag hat das neue Grundsteuergesetz für den Freistaat am 24.11.2021 verabschiedet.

Die Grundsteuerreform

  • wird durch das Finanzamt (zuständig für die Bemessungsgrundlage) und die Kommunen (zuständig für die Steuererhebung) umgesetzt.
  • betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Vermieter können die Grundsteuer als Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
  • wird als Grundsteuer A (agrarisch) auf Grundstücke der Landwirtschaft erhoben sowie als Grundsteuer B (baulich) auf bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. In Bayern gibt es keine Grundsteuer C (baureife Grundstücke).

Bayern setzt auf ein reines Flächenmodell

  • Die bayerische Grundsteuer wird künftig nur noch anhand der Fläche des Grundstücks und der Fläche des Gebäudes sowie der Immobiliennutzung berechnet.
  • Die Lage der Grundstücke ist für die Steuer dann nicht mehr relevant.

Wie wird die Grundsteuer in Bayern zukünftig berechnet?

Die bayerische Grundsteuer berechnet sich nach festen sogenannten Äquivalenzzahlen. Diese betragen:

  • für das Grundstück 0,04 Euro/qm
  • für Gebäude 0,50 Euro/qm

Für Wohnnutzung ist ein Abschlag von bis zu 30 Prozent möglich.

Sonderregelungen gelten für:

  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • sozialer Wohnungsbau
  • besondere Grundstücke

Dieser Messbetrag wird dann mit dem individuellen Hebesatz der Kommune multipliziert, in deren Grenzen sich das Grundstück oder die Immobilie befindet.

Die Höhe des Hebesatzes legen die Kommunen selbst fest. Der Hebesatz der Kommune bestimmt als Prozentsatz am Ende der Berechnung die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.

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Vereinfachte Berechnungsbeispiele für die Grundsteuer nach dem neuen bayerischen Grundsteuergesetz

  1. Familie Höflinger bewohnt ein Eigenheim in München. Die Grundstücksfläche beträgt 625 qm und die Wohnfläche 175 qm. Der Grundsteuer-Messbetrag beträgt also: 625 qm x 0,04 Euro/qm + 175 qm x 0,50 Euro/qm x 0,7 für Wohnnutzung = 86,25 Euro. Auf den Messbetrag wird der Hebesatz der Stadt München von aktuell 490 Prozent (= Faktor 4,9) angewendet. Die jährliche Grundsteuer beträgt also: 86,25 Euro x 4,9 = 422,63 Euro (gerundet).
  1. Frau Maiwald bewohnt eine Eigentumswohnung in München mit einer Wohnfläche von 60 qm. Die Grundstücksfläche mit dem Mehrparteienhaus beträgt 576 qm. Der Eigentumsanteil von Frau Maiwald am Gesamtgrundstück beträgt 16%. Der Grundsteuer-Messbetrag beträgt also: 576 qm x 0,16 x 0,04 Euro/qm + 60 qm x 0,50 Euro/qm x 0,7 für Wohnnutzung = 24,69 Euro. Auf den Messbetrag wird der Hebesatz der Stadt München von aktuell 490 Prozent (= Faktor 4,9) angewendet. Die jährliche Grundsteuer beträgt also: 86,25 Euro x 4,9 = 120,96 Euro (gerundet).
  1. Eine Genossenschaft besitzt in München eine Gewerbeimmobilie. Die Grundstücksfläche beträgt 2.100 qm, die Nutzfläche des Gebäudes 490 qm. Der Grundsteuer-Messbetrag beträgt also: 2.100 qm x 0,04 Euro/qm + 490 qm x 0,50 Euro/qm = 329 Euro. Auf den Messbetrag wird der Hebesatz der Stadt München von 490 Prozent (= Faktor 4,9) angewendet. Die Grundsteuer beträgt also: 329 Euro x 4,9 = 1.612,10 Euro.

Die Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell (gilt nicht in Bayern)

Die Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell erfordert eine komplette Neubewertung von Grundstück bzw. Immobilie.

Dafür sind neben Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart, statistische Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Mietniveaustufe erforderlich.

Wann muss eine Grundsteuererklärung abgegeben werden?

  • Der Gesetzgeber verlangt für alle Grundstücke bereits zum Stichtag 01.01.2022 neue Berechnungsgrundlagen. Im Vorfeld sind die entsprechenden Grundstücksdaten von den Eigentümer:innen per Grundsteuererklärung dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen.
  • Im Frühjahr 2022 wird das Bayerische Landesamt für Steuern durch eine Allgemeinverfügung öffentlich zur Abgabe der Grundsteuererklärung auffordern. Die Finanzämter in Bayern werden die Immobilieneigentümer nicht individuell dazu auffordern.
  • Alle Grundstückseigentümer müssen in 2022 die entsprechenden Grundstücksdaten in ihrer Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dies kann ab 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 erfolgen.
  • Die Erklärung ist elektronisch über ELSTER (www.elster.de) einzureichen. Falls Sie noch kein Konto dort haben, registrieren Sie sich frühzeitig. Denn die Registrierung kann bis zu zwei Wochen dauern.
  • Auch die Abgabe per Formulars – beim  Servicezentrum der Finanzamts oder im Internet zum Download erhältlich – ist möglich. Erfolgt die Abgabe zu spät, müssen Sie mit Zuschlägen und Strafzahlungen rechnen.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGrStG

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/grundsteuer

 

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